Impressum
Kontakt
MyBeautyWeb
Für Anbieter: kostenfrei login
Ärzte und Kliniken
HOTELS + WELLNESS

REISEINFOS
HOTELS + WEITERE
UNTERKÜNFTE
HOTELS INFORMIEREN
WELLNESS, BÄDER, THERMEN, KUREN
VERBÄNDE
IHRE PRÄSENTATION
DATENSCHUTZ
AGBs
HOME
KONTAKT
IMPRESSUM
Follow MYBEAUTYWEB on Twitter



Hamburg
Hamburg Hotels, Shopping,
Musical, Veranstaltungen,
besondere Restaurants und
vieles mehr.
10-57% Rabatt mit der
Hamburg CARD.
Jetzt aussuchen und buchen.

LKW-Fahrverbot an Feiertagen, Sonntagen und in der Ferienzeit


                                                       << zurück zur Übersicht


Das Fahrverbot gilt für folgende Fahrzeuge:
    • Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie
      Anhänger hinter Lastkraftwagen.
    • PKW die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind und einen
      Anhänger mitführen.

Ausgenommen von dem Fahrverbot sind folgende Fahrzeuge:
    • Fahrzeuge, die verderbliche Lebensmittel transportieren (z.B.: Fleisch,
      Fisch, Milcherzeugnisse,  Gemüse, etc.).
    • Fahrzeuge der öffentlichen Hand, die für die Infrastruktur notwendig sind
      (z.B.: Zivil- und  Katastrophenschutz, Feuerwehr, Polizei, BGS, etc.).
    • Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigungen der jeweils zuständigen
      Straßenverkehrsbehörde.


Das LKW Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Es gilt für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland.
Betroffen sind alle Sonn- und Feiertage in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr
    • Neujahr
    • Karfreitag
    • Ostermontag
    • 1. Mai
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam (es gilt für BW, BY, HE, NRW, RP, SL)
    • Tag der Deutschen Einheit
    • Reformationstag (es gilt für BB, MV, SN, ST, TH)
    • Allerheiligen (es gilt für BW, BY, NRW, RP, SL)
    • 1./2. Weihnachtstag


Das LKW Fahrverbot in der Ferienzeit

Das Fahrverbot gilt vom 01. Juli bis zum 31. August, an allen Samstagen zwischen 7:00 und 20:00 Uhr.
Es betrifft nur bestimmte Autobahnstrecken und Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie über den ADAC
www.adac.de

<< zurück zur Übersicht