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Veränderte Höchstgeschwindigkeiten in Polen

Aus den Urlaubsnachrichten des Polnischen Fremdenverkehrsamtes in Berlin
Foto (oben links): Polnisches Fremdenverkehrsamt in Berlin

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Seit 1. Januar 2011 gelten in Polen neue Höchstgeschwindigkeiten.

Auf Autobahnen im Nachbarland darf man seitdem bis zu 140 km/h fahren. Bislang lag das Limit bei 130 km/h. Um ebenfalls 10 km/h auf 120 km/h wurde die Höchstgeschwindigkeit auf autobahnähnlichen Expressstraßen mit zwei voneinander getrennten Fahrbahnen erhöht. Die übrigen Limits blieben unverändert: Auf sonstigen Expressstraßen gilt eine Tempolimit von 100 km/h, auf allen anderen Wegen außerhalb von Ortschaften liegt es bei 90 km/h. In geschlossenen Ortschaften darf man von 5 bis 23 Uhr maximal 50 km/h fahren, während der übrigen Zeit 60 km/h. Eine Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 10 km/h wird künftig nicht mehr verkehrsrechtlich geahndet.

Allgemeine Auskünfte über Reisen nach Polen gibt es beim
Polnischen Fremdenverkehrsamt in Berlin

www.polen.travel/de

Herausgeber:
Polnisches Fremdenverkehrsamt
Kurfürstendamm 71, 10709 Berlin, Tel.: 030 / 21 00 92-0,
Fax: 030 / 21 00 92-14, info.de@polen.travel, www.polen.travel/de

Verantwortlich für Presseanfragen beim Polnischen Fremdenverkehrsamt: Magdalena Korzeniowska, mbk@polen-info.de, Tel.: 030-21 00 92 16

Redaktion der Presseinformationen:
Klaus Klöppel, team red, polen@team-red.net
Tel.: 030 / 61 39 36 15, mobil: 01 79 / 393 26 56

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